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Allgemeine Geschäftsbedingungen


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Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen (z.B. Offerten, Vertragsverhandlungen, Verträge) mit der HUBERLAB. AG, sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart ist. Lieferungen, Leistungen und Angebote der HUBERLAB. AG erfolgen ausschliesslich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Mit der Beauftragung von HUBERLAB. AG bestätigt, akzeptiert und erklärt sich jeder Käufer damit einverstanden, dass der Verkauf und die Lieferung von Liefergegenständen sowie die Erbringung von Dienstleistungen durch diese AGB geregelt werden. HUBERLAB. AG behält sich eine jederzeitige Änderung dieser AGB vor. Änderungen gelten ab deren Mitteilung an den Käufer für alle danach begründeten Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und der HUBERLAB. AG. Einkaufsbedingungen oder sonstige Allgemeine Vertragsbedingungen des Käufers verpflichten die HUBERLAB. AG vorbehältlich der expliziten schriftlichen Zustimmung nicht, auch wenn nicht ausdrücklich widersprochen wird. Gegenbestätigungen des Käufers, die auf seine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen hinweisen, werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von der HUBERLAB. AG schriftlich bestätigt werden.


Angebot und Vertragsschluss

Alle Offerten, Preislisten, Produktebeschreibungen, Prospekte, Pläne und dgl. der HUBERLAB. AG sind freibleibend sowie unverbindlich und können jederzeit geändert oder widerrufen werden, sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes bestätigt wird. Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte sowie andere Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Mündliche, schriftliche oder durch Datenübertragung übermittelte Aufträge werden erst dann rechtsverbindlich, wenn sie von der HUBERLAB. AG durch eine separate Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt wurden. Spezielle Vereinbarungen oder Wünsche, wie zum Beispiel besondere Verpackungen, sind in jedem Auftrag ausdrücklich anzugeben. Artikel, die speziell für den Käufer beschafft wurden (sogenannte Nicht-Lagerartikel oder Beschaffungsartikel), können weder umgetauscht noch zurückgegeben werden.


Retouren erfolgen nur nach vorheriger Absprache mit der HUBERLAB. AG durch eine separate Auftragsbestätigung. Nicht autorisierte Retouren können nicht akzeptiert werden. Privatpersonen sind von unseren Lieferungen ausgeschlossen. Chemikalien werden ausschliesslich an gewerbliche Käufer verkauft, die im Handelsregister eingetragen sind. Es ist obligatorisch, eine Endverbrauchserklärung auszufüllen. Käufer, die nicht als im Handelsregister eingetragene gewerbliche Käufer qualifizieren, sind gehalten, der HUBERLAB. AG dies anzuzeigen.


Preise & Zahlungsbedingungen

Die Preise sind bis zur Auftragsbestätigung freibleibend und können bis zu diesem Zeitpunkt ohne Voranmeldung und unbeachtlich der bisherigen Geschäftsbeziehung sowie unabhängig des konkreten Verhandlungsverlaufs geändert werden. Die Preise verstehen sich als Abgabepreise in Schweizer Franken zzgl. Mehrwertsteuer (MwSt.) und aller sonstiger Gebühren, Abgaben und Steuern. Die Rechnungsstellung erfolgt in Schweizer Franken zu den am Tag der Lieferung gültigen Preisen.Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum (entspricht Auslieferdatum) ohne jeden Abzug. Der Käufer ist unter keinen Umständen, insbesondere nicht wegen angeblicher oder tatsächlicher Mängel, berechtigt, die Zahlung oder einen Teil der Zahlung zurückzuhalten. Die Zahlungsverpflichtung ist erst dann erfüllt, wenn der gesamte Rechnungsbetrag unserem Bankkonto gutgeschrieben ist. Bei ausbleibender Zahlung innert dieser Frist ist die HUBERLAB. AG berechtigt, unter Vorbehalt der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens und ohne Mahnung, Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Zinssätze zu verlangen. Eine Skontogewährung entfällt grundsätzlich, auch wenn Vorauszahlung oder Zahlung ohne Inanspruchnahme eines Ziels erfolgt. Die HUBERLAB. AG kann jederzeit Voraus- oder Teilzahlungen oder Garantien verlangen. Voraus- oder Teilzahlung oder Garantien können insbesondere verlangt werden, wenn die Zahlungsfrist einer früheren, durch die HUBERLAB. AG an diesen Käufer gestellten Rechnung überschritten wird oder Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers bestehen; in diesen Fällen können auch eingeräumte Zahlungsfristen widerrufen werden. Leistet der Käufer die geforderten Voraus- oder Teilzahlungen oder Garantien nicht, ist die HUBERLAB. AG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Sollten bei Sammelrechnungen einzelne Positionen streitig sein, ist der Käufer dennoch zur fristgerechten Zahlung der gesamten Rechnung verpflichtet. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der HUBERLAB. AG. Bei Zahlungsschwierigkeiten eines Käufers steht es HUBERLAB. AG frei, die Restmenge zu liefern.


Hinweis: Transport- und Verpackungskosten für Chemie-, Reinigungs- und Gefahrgüter werden separat berechnet und bestätigt und sind nicht in der Webshop-Bestellbestätigung ersichtlich. Die obligatorische VOC (flüchtige organische Verbindungen) wird separat in Rechnung gestellt. Weisen Auftragsbestätigung und Webshop-Bestellbestätigung unterschiedliche Beträge aus, ist der auf der Auftragsbestätigung ausgewiesene Betrag massgeblich.


Lieferungen & Leistungen

Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Der HUBERLAB. AG kommt das Recht zu, eine Lieferung in mehreren Teillieferungen zu liefern. Teillieferungen können auch vom Käufer bei Aufgabe der Bestellung gewünscht werden. Die HUBERLAB. AG ist stets bestrebt, die auf der Auftragsbestätigung angegebene Lieferzeit einzuhalten. Für Verspätungen bei Lieferungen oder Leistungen hat der Käufer keine Ansprüche auf Schadenersatz. Bei Nichteinhaltung eines verbindlichen Termins hat der Käufer HUBERLAB. AG eine angemessene Nachfrist zu setzen und bei deren Nichteinhaltung das Recht, nach Zahlung der vollen Vergütung für die von HUBERLAB. AG bereits erbrachten Leistungen durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall hat der Käufer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von HUBERLAB. AG einen Anspruch auf Schadensersatz. Das Recht des Käufers, einen Dritten mit der Durchführung oder Lieferung von Dienstleistungen oder Waren auf Risiko und Kosten von HUBERLAB. AG zu beauftragen, ist ausgeschlossen. Wird eine Lieferung aus Gründen verzögert oder verunmöglicht, welche die HUBERLAB. AG nicht zu vertreten hat, beispielsweise Annahmeverweigerung der Liefergegenstände, keine oder verspätete Abholung durch einen Transporteur, Terminverschiebungen etc. hat HUBERLAB. AG das Recht, die Liefergegenstände auf Rechnung und Gefahr des Käufers einzulagern. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Massnahmen oder anderer unvorhergesehener Umstände – dazu gehören auch nachträglich auftretende Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung, Betriebsstörungen, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln usw. – hat die HUBERLAB. AG auch bei verbindlich vereinbarten Lieferfristen nicht zu vertreten. Diese berechtigen die HUBERLAB. AG, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist zu verschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.Der Versand erfolgt ab Lager Schweiz, und die Gefahr geht auf den Käufer über. Wenn der Versand aus Gründen, welchen der Käufer zu vertreten hat, verzögert wird und dies zu einer Lagerung führt, geht die Gefahr bereits bei Mitteilung der Versandbereitschaft durch HUBERLAB. AG auf den Käufer über. HUBERLAB. AG haftet nicht für allfällige Schäden und Verluste während des Transports. Das Transportrisiko liegt auch bei Franko Lieferungen beim Käufer. Die Transportart wird von HUBERLAB. AG festgelegt, und der Käufer ist verpflichtet, eine Transportversicherung abzuschliessen. Fehlmengen sind durch den Käufer auf dem Lieferschein schriftlich zu vermerken und durch den Transporteur auf dem Lieferschein schriftlich bestätigen zu lassen. Die Liefergebühren richten sich nach beiliegendem Anhang 1, der integrierender Bestandteil dieser AGB darstellt. Nutzen und Gefahr gehen mit dem Verlassen des Lagers der HUBERLAB. AG auf den Käufer über. Der Käufer hat unverzüglich am gleichen Tag durch Transport verursachte Mängel oder Schäden zu melden, nachdem die Ware eingegangen ist. Die Lieferung der Ware ist sofort zu kontrollieren und eventuelle Mängel sind unverzüglich zu melden. Äusserlich erkennbare Beschädigungen, Verluste oder Mängel müssen vor der Abnahme des Gutes durch einen entsprechenden Vermerk auf den Lieferpapieren vermerkt werden. Bei Bahn- oder Posttransporten ist ausserdem eine Tatbestandsaufnahme bei der zuständigen Poststelle oder Bahnhof am Tag der Lieferung zu verlangen. Bei Paketsendungen sollte der Käufer beschädigte Pakete vor der Annahme schriftlich durch das Transportunternehmen bescheinigen lassen. Bei nicht sofort erkennbaren Schäden, die sich beim Auspacken herausstellen, muss der Transportträger oder der Kundenservice der HUBERLAB. AG unverzüglich schriftlich informiert werden. Packmaterialien und beschädigte Produkte sollten bis zur Tatbestandsaufnahme möglichst unverändert belassen werden.Die HUBERLAB. AG ist nicht verpflichtet, irgendwelche Versicherungen abzuschliessen oder deren Kosten zu übernehmen.


Beanstandungen und Gewährleistung

HUBERLAB. AG prüft die Liefergegenstände vor dem Versand gemäss üblicher Geschäftspraxis. Weitergehende Prüfungen erfolgen sofern vereinbart und werden dem Käufer in Rechnung gestellt. HUBERLAB. AG leistet dem Käufer Gewähr dafür, dass die Liefergegenstände im Zeitpunkt des Versandes keine substantiellen Mängel in der Verarbeitung oder im Material aufweisen. Die Gewährleistung umfasst die Reparatur oder den Ersatz defekter Teile bis zu einem Höchstbetrag, der den Gesamtbetrag der entsprechenden Rechnung nicht übersteigt. Jede darüber hinaus gehende Sachgewährleistung sowie jegliche Rechtsgewährleistung werden ausdrücklich ausgeschlossen, soweit nicht explizit und der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag vereinbart. Solange der Käufer mit der Zahlung in Verzug ist, bestehen keinerlei Gewährleistungsansprüche.Der Käufer prüft unverzüglich nach Erhalt der Lieferung, ob Beschaffenheit und Menge den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen. Feststellbare Mängel bei ordnungsgemässer Überprüfung und Lieferungen von anderen als den bestellten Produkten oder Mengen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Warenerhalt beanstandet werden. Unterlässt der Käufer die fristgerechte Beanstandung, gilt die Lieferung als genehmigt. Beanstandungen entbinden nicht von der Zahlungspflicht. Verschleissteile und Akkus sind von der Gewährleistung gänzlich ausgenommen.Werden beanstandete Liefergegenstände ohne schriftliche Zustimmung von HUBERLAB. AG durch den Käufer oder Dritte verarbeitet, entfällt die Gewährleistung.Nach erfolgter Geltendmachung von Mängeln kann HUBERLAB. AG wahlweise entweder den betroffenen Liefergegenstand an Ort und Stelle untersuchen oder aber verlangen, dass der Liefergegenstand an HUBERLAB. AG zurückgeschickt wird. Rücksendungen ohne schriftliche Zustimmung der HUBERLAB. AG werden nicht akzeptiert. Nicht-Lagerartikel oder Sonderanfertigungen sind von Rückgabe oder Umtausch ausgeschlossen. Für Rückgaben oder Stornierungen von Artikeln in ungewöhnlich grosser Bestellmenge gelten die Rücknahmekonditionen des jeweiligen Herstellers zuzüglich entstehender Umtriebe.Liegt ein Gewährleistungsfall vor, wird die HUBERLAB. AG allfällige Mängel am Liefergegenstand nach eigenem Ermessen entweder unentgeltlich beheben oder ganz oder teilweise ersetzen. Ein Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag (Wandlung), auf Reduktion des Kaufpreises (Minderung) oder auf Ersatzvornahme ist ausgeschlossen.Liegt kein Gewährleistungsfall vor, hat der Käufer sämtliche Kosten zu tragen, welche HUBERLAB. AG durch die Geltendmachung des nicht unter die Gewährleistung fallenden Anspruches entstanden sind. Dies beinhaltet insbesondere Transport, Montage und Arbeitskosten.Gewährleistungsansprüche verjähren vorbehältlich einer expliziten anderen Regelung nach Ablauf von zwei Jahren nach der Lieferung des betreffenden Liefergegenstandes. Für von HUBERLAB. AG ersetzte oder reparierte Liefergegenstände gilt die Zweijahresfrist ab Lieferung des ursprünglichen Liefergegenstandes.Allfällige Mitarbeit durch HUBERLAB. AG bei der Ermittlung oder Beseitigung von angeblichen Mängeln erfolgt ohne jedes Präjudiz für Bestand und Umfang der Gewährleistung. Technische Änderungen bzw. Verbesserungen der Produkte bleiben ausdrücklich vorbehalten. Technische Angaben auf HUBERLAB.CH/.com, in Katalogen oder Prospekten sind ohne anderweitige schriftliche Vereinbarung nicht verbindlich. Anwendungstechnische Beratungen erfolgen nach bestem Wissen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten und sind unverbindlich. HUBERLAB. AG Empfehlungen entbinden die Käufer nicht davon, die Eignung der Produkte für die vorgesehenen Zwecke zu überprüfen. Insbesondere lehnt HUBERLAB. AG eine Haftung für die Verletzung irgendwelcher Schutzrechte Dritter vollumfänglich ab.


Rücksendungen

Rücksendungen bei Fehlbestellungen des Käufers sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von HUBERLAB. AG zulässig. In jedem Fall werden 20% des Warenwerts als Wiedereinlagerungs- und Bearbeitungsgebühren berechnet. Rücktransport an den Lieferanten und die Verzollung werden bei Zustimmung von HUBERLAB. AG zur Rücksendung zusätzlich separat verrechnet und allfällige Gutschriften nicht zurückerstattet, sondern müssen als Warenguthaben bezogen werden. Waren können ohnehin nur in einwandfreiem Zustand, originalverpackt, bei Geräten mit Garantieschein und Betriebsanleitung, franko Sitz HUBERLAB. AG angenommen werden. Die Berechnung der Rücksendung erfolgt auf Basis des Nettowarenwerts. Etwaiger Minderwert der Ware sowie Rabatt werden in Abzug gebracht. Angebrochene Packungen, Nichtlagerartikel, Spezialanfertigungen und HUBERLAB. AG Your Design Artikel werden nie zurückgenommen. Die Ware kann nur nach schriftlicher Genehmigung retourniert werden.


Haftung und Haftungsausschluss

Der Käufer haftet gegenüber HUBERLAB. AG für alle Schäden, die durch ihn oder seinen Vertreter verursacht werden. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Verzuges sowie aus allen anderen Gründen, insbesondere auch, wenn die Schadenersatzansprüche auf die Mangelhaftigkeit der Vertragsware oder -dienstleistungen zurückzuführen sind, sind ausser im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen. HUBERLAB. AG haftet in keinem Fall für leichte Fahrlässigkeit, indirekte und mittelbare Schäden, Folgeschäden, nicht realisierten Einsparungen, entgangenem Gewinn sowie aus keiner Handlung oder Unterlassung der Hilfspersonen von HUBERLAB. AG, weder vertraglich noch ausservertraglich. In jedem Fall sind Schadenersatzansprüche wegen Verzuges oder Mängeln der Höhe nach beschränkt auf den Rechnungswert der Waren, welche nicht rechtzeitig oder mit Mängeln behaftet geliefert worden sind. Für Dienstleistungen haftet die HUBERLAB. AG ausdrücklich nur für die sorgfältige Ausführung. Weitergehende Ansprüche, sowie Kausalhaftung, Haftung für Folgeschäden oder etwaige Einnahmeausfälle, sind ausgeschlossen. Alle für HUBERLAB. AG relevanten Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Käufers, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen Bedingungen abschliessend geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Vertragsaufhebung oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie andere mittelbare und unmittelbare Schäden.


Garantie

Der dem Käufer gewährte Garantieanspruch ist auf die Funktionsfähigkeit der Liefergegenstände zu ihrem normalen Gebrauch beschränkt. Der zeitliche Umfang der Garantie richtet sich nach den Garantiebestimmungen der Hersteller. Unabhängig von den so bestimmten Garantiefristen erlöscht jede Garantie gegenüber der HUBERLAB. AG vorzeitig, wenn der Käufer oder Dritte unsachgemässe Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Käufer im Falle eines auftretenden Mangels nicht unverzüglich alle Massnahmen zur Schadensminderung trifft und der HUBERLAB. AG nicht unverzüglich Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben. Bei Apparaten beginnt die Garantiefrist ab dem Tag der Lieferung und wird mit der Garantiedauer auf den Lieferdokumenten festgehalten. Ist die eingeschränkte Funktionsweise auf offensichtlich nachweisbare Material- oder Fabrikationsfehlern zurückzuführen, werden Geräte kostenlos instand gestellt oder wenn vom Hersteller genehmigt, ersetzt, sofern die Funktionsstörung innerhalb der Garantiefrist gemeldet wird. Für Ersatzteile, die nicht durch die HUBERLAB. AG oder den Hersteller eingebaut wurden, sowie für Glasbruch wird keine Garantie geleistet. Der Garantieanspruch erlischt, wenn der Käufer seine vertraglichen Pflichten nicht einhält.


Schutzrechte

Durch den Kauf unserer Produkte wird keine Lizenz an irgendeinem unserer Schutzrechte erworben. Die Ausfuhr unserer Waren kann zu Verletzungen von Schutzrechten Dritter führen. Für solche Fälle lehnt die HUBERLAB. AG jegliche Haftung ab.


Geheimhaltung

Käufer sowie Lieferanten verpflichtet sich, sämtliche vertraulichen Informationen der HUBERLAB. AG, von denen er Kenntnis erhält, zeitlich unbeschränkt geheim zu halten. Als vertraulich gilt jede Information, die nicht allgemein bekannt ist.


Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollte ein zuständiges Gericht oder eine zuständige Behörde einzelne Bestimmungen dieser AGB als ungültig erachten, wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen dieser AGB davon nicht berührt. Die Parteien bemühen sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


Revision dieser AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) können jederzeit und ohne Voranmeldung geändert werden.


Gerichtsstand & Rechtswahl

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von HUBERLAB. AG. Auf alle Vertragsverhältnisse ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) vom 11. April 1980 wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Aesch, Mai 2024
 

Anhang 1: Liefergebühren

Lieferungen von Laborprodukten, exklusive Gefahrgüter, erfolgen ab unserem Lager in der Schweiz inklusive Verpackung. Diesbezüglich gilt:

  • Der Mindestbestellwert beträgt CHF 50.-
  • Ab einem Auftragswert von CHF 500.- erfolgt der Versand franko Domizil innerhalb der Schweiz. (Dies gilt für Gerätetransporte nur bei schriftlicher Bestätigung).
  • Bei Auftragswerten unter CHF 500.- wird eine Pauschale für Bearbeitung, Transport und Verpackung von CHF 34.00 erhoben
  • Für Bestellungen unter CHF 300.- von Laborprodukten (exklusive Reinigung und Gefahrgüter) über unseren Webshop wird eine Pauschale für Bearbeitung, Transport und Verpackung von CHF 26.- erhoben.
  • Transport- und Verpackungskosten für Chemie, Reinigung- und Gefahrgüter werden separat berechnet und bestätigt
  • Kosten für Expresslieferungen werden nach Aufwand berechnet, betragen jedoch mindestens CHF 64.- (bei Kühlversand fallen zusätzliche Kosten an, die auf der Auftragsbestätigung spezifiziert werden).
  • Für Beglaubigungen von Fakturen wird neben dem externen Kosten eine Aufwandspauschale von CHF 190.- erhoben.
  • Bezüge zu Sonderpreisen sind stets von zusätzlichen Mengenumsatz- und Rabattvergünstigungen ausgeschlossen.